
Zunächst einmal ist es so, dass Sie mit erheblichen finanziellen Nachteilen rechnen müssen, wenn Sie einen Lebensversicherungs– oder Rentenversicherungsvertrag vorzeitig kündigen – heißt es zumindest in der Öffentlichkeit. Wie sieht es aber tatsächlich aus? Ist das aber wirklich so? Aus unserer Sicht müssen Sie die Verluste nicht akzeptieren!
Bei Abschluss eines Lebensversicherungs- oder Rentenversicherungsvertrages werden Abschlusskosten erhoben, die versicherungsintern sofort den Vertrag belasten, aber Ihnen nicht mitgeteilt werden. Diese machen einen Teil der Prämien aus, die Sie über die Gesamtlaufzeit zu bezahlen haben. (Beispiel: 30 Jahre geplante Laufzeit – Monatsbeitrag 100 Euro – Gesamtleistung 36.000 Euro – Abschlusskosten 1.800 Euro) Diese Kosten werden zu Beginn den Vertrag belasten und sind durch Sie zu bezahlen, auch wenn dieser nicht für die gesamte Vertragslaufzeit bedient wird. Sie beginnen Ihren Sparvorgang also mit einem dicken Minus im Vertrag.
Daneben werden von Ihren monatlichen Prämien je nach Kalkulation des Versicherungsunternehmens Kosten für Verwaltung, Provisionen und Risiken abgezogen, die man Ihnen im Regelfall ebenfalls nicht speziell mitteilt.
Angenommen von dem Monatsbeitrag 100 Euro aus unserem Beispiel würden nun also 10 Euro für Verwaltung, 3 Euro für Betreuungsprovision und 15 Euro für das Risiko abgezogen – dann würden also noch 72 Euro in die verzinsliche Ansammlung gehen können. Dies ist der Sparanteil für den dann auch die gesetzlich vorgeschriebene Mindestverzinsung von 1,75% gilt. Bevor dies aber geschehen kann, müssen die vorstehend beschriebenen Abschlusskosten (der Minusvortrag also) getilgt werden. In unserem Beispiel dauert es also 25 Monate (1800/72) bis alle Kosten bezahlt sind.
Konkret können Sie dies Ihren Vertragsbedingungen meist nicht entnehmen. Häufig lässt sich anhand der Rückkaufswerttabelle aber feststellen, wie lange es dauert, bis der Rückkaufswert positiv wird, also bis alle Kosten bezahlt sind.
Solange der Versicherungsvertrag läuft und Sie Ihre Prämien bezahlen, wird immer eine entsprechende Aufteilung Ihrer Einzahlungen erfolgen (wie oben beschrieben). Eine exakte Übersicht bzw. Sicherheit was mit Ihrem Geld tatsächlich gemacht wird, haben Sie nicht.
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Die einfache Vertragskündigung ist die bekannteste und noch immer am häufigsten praktizierteste Form des Ausstiegs aus einem Lebensversicherungsvertrag. Unbestätigten Schätzungen zufolge werden jährlich etwa 5 Millionen Lebens- und Rentenversicherungsverträge vorzeitig gekündigt. Nach einer Studie der Verbraucherzentrale Hamburg werden 75% aller auf 30 Jahre abgeschlossen Lebensversicherungsverträge vorzeitig gekündigt – mit erheblichen Verlusten (Quelle: Präsentation zur Pressekonferenz der Verbraucherzentrale Hamburg: Bei Abschluss: Verlust? Milliardenschäden durch fehlgeleitete Abschlüsse von Kapitallebens- und Rentenversicherungen, 11. November 2011).
Nach Kündigung des Vertrages nimmt der Versicherer eine Abrechnung des Vertrages vor und übersendet dem Kunden ein Abrechnungsschreiben sowie den Rückkaufswert auf das angegebene Konto. Dieses enthält meist lediglich die Information zur Höhe des Rückkaufswertes und ggf. der erzielten Überschussbeteiligung. Wie sich die Werte aber konkret zusammensetzen, ist nicht nachvollziehbar. Auch auf Nachfrage bekommt der Kunde meist keine detailierten Informationen. Die Abrechnung ist also real nicht nachvollziehbar, Sie wissen nicht, ob Sie wirklich alles bekommen haben, was Ihnen zusteht.
Ist sicher ein guter Weg. Es gilt lediglich den richtigen Aufkäufer zu finden. Ohne ausreichende Detailinformationen ist es schwierig den richtigen Anbieter zu finden, deshalb erläutern wir Ihnen nachstehend die wesentlichen Fakten.
Die klassischen Zweitmarktanbieter lassen sich in zwei Gruppen unterscheiden. Es gibt Anbieter, die den Versicherungsvertrag nur erwerben, um diesen anschließend zu kündigen. Diese leben vornehmlich von den vom Rückkaufswert einbehaltenen Bearbeitungsgebühren und eventuell noch nachträglich, zusätzlich zum Rückkaufswert, erreichten Erstattungen. Die weitaus größere Gruppe sind aber die Zwischenhändler bzw. bestandsführenden Zweitmarktanbieter. Diese erwerben den Versicherungsvertrag, weil ihnen bekannt ist, dass der Rückkaufswert zu niedrig ausgewiesen ist bzw. das noch erhebliche stille Reserven bei der Vertragsbewertung außer Acht gelassen wurden, die das Versicherungsunternehmen bei Kündigung/Rückkauf als Stornogewinn vereinnahmen würde.
Diese Aufkäufer vertreten grundsätzlich die Interessen eines professionellen Investors und überlegen daher im Vorwege sehr genau in welche Policen investiert wird. Der Marktführer cashlife hat beispielsweise bis Mitte 2007 eine Positivliste von rund 40 Versicherungsunternehmen veröffentlicht, die von ihm angekauft wurden. Alle anderen Anbieter und deren Policen wurden generell vom Ankauf ausgeschlossen, weil die prognostizierte Rendite oder Sicherheit für ein nachhaltiges Investment nicht geeignet erschien. Die von cashlife angekauften Policen wurden dann sofort weiterverkauft an Lebensversicherungsfonds verschiedener Emissionshäuser, die ihren Kunden jeweils Renditen von bis zu 6% in Aussicht stellten. Mittlerweile ist der erste Lebensversicherungsfonds vom Emissionshaus König & Cie geschlossen worden, weil die prognostizierten Renditen nicht erreicht wurden – die Anleger bekamen einen Teil ihres Geldes zurück und blieben auf massiven Verlusten sitzen.
Aber angenommen es findet sich ein Anbieter der den Vertrag Ihres Versicherungsunternehmens ankauft, dann gilt üblicherweise folgender Ablauf:
Sie füllen einen Fragebogen sowie eine Vollmacht aus und senden diese Unterlagen zusammen mit einer Kopie Ihres Versicherungsscheines an den Anbieter. Dieser fragt nun bei dem Versicherer an, ob der Vertrag existiert, welche Parameter tatsächlich bestehen und welche Werte anzusetzen sind. Sobald die Informationen vom Versicherungsunternehmen vorliegen (dies kann schon einmal 10 Tage betragen), kalkuliert der Anbieter die Angebotswerte – und wird fairerweise einen Teil der stillen Reserven in seinen Kaufpreis einkalkulieren. Deshalb kommen häufig Angebote, die 2-3% über dem Rückkaufswertangebot des Versicherungsunternehmens liegen. Einige Anbieter werben mit bis zu 15% höheren Rückkaufswerten – dies trifft allerdings nur bei Verträgen zu, die sonst steuerpflichtig wären (also vor Ablauf von 12 Jahren). Da der Verkauf nach alter Gesetzeslage bis zum 31.12.2008 noch steuerfrei ist, bedeutet dies tatsächlich einen höheren Erlös für den Kunden (der allerdings auch zu erreichen wäre, wenn die entsprechenden Freistellungsaufträge an das Versicherungsunternehmen übertragen werden können).
Das so ermittelte Angebot wird dem Kunden übermittelt, dieser unterschreibt nun den Kaufvertrag und sendet diesen wieder mit allen Unterlagen an den Aufkäufer. Nun zeigt der Policenaufkäufer den Verkauf bei dem Versicherungsunternehmen an und wartet auf die Gegenbestätigung des Versicherungsunternehmens. Im Idealfall liegt diese nach weiteren 14 Tagen vor – das kann sich allerdings auch länger hinziehen. Nachdem nun die Abtretungsbestätigung des Versicherungsunternehmens beim Policenaufkäufer vorliegt, wird der vereinbarte Kaufpreis an den Kunden überwiesen – zwischen erster Kontaktaufnahme und dem Eingang des Geldes liegen üblicherweise 6 - 8 Wochen; kürzere und längere Bearbeitungszeiten sind aber nicht auszuschließen.
Mit vollzogener Kaufpreiszahlung sind allerdings alle Rechte an dem Vertrag bei dem Policenaufkäufer (bzw. dessen Investoren), d.h. jede weitere Zahlung geht automatisch an diesen und steht diesem zu.
Einige Anbieter werben mit kostenlosem Todesfallschutz – was bedeutet das konkret?
Sie haben beispielsweise einen Versicherungsvertrag mit einer Todesfallsumme von 100.000 Euro und verkaufen diesen Vertrag nun an einen Aufkäufer für 55.000 Euro. Dann bestünde nach den üblichen Bedingungen der Policenaufkäufer für den Kunden eine kostenfreie Todesfallabsicherung von 45.000 Euro weiter. Und diese reduziert sich nun jährlich um die Prämien, die der Aufkäufer an das Versicherungsunternehmen zahlt – sowie um die Zinsen (meist zwischen 5 und 8%) auf den Kaufpreis und die Prämien – in unserem Beispiel mtl. Prämie 500 Euro – also 6.000 Euro p.a. zzgl. 300 Euro Zins (5%) auf die Prämie zzgl. 2.750 Euro Zins auf den Kaufpreis. Nach Ablauf des ersten Jahres beträgt die kostenlose Versicherungssumme also nur noch 45.000 Euro - 2.750 Euro - 6.000 Euro - 300 Euro = 35.950 Euro nach dem zweiten Jahr 35.950 Euro - 3.050 Euro - 6.000 Euro - 300 Euro usw.
Als weitere Option wird Ihnen von den Versicherungsunternehmen und auch vielen Anbietern die Möglichkeit eines Policendarlehens angeboten.
Bei einem Policendarlehen bleibt die Versicherung bestehen wie abgeschlossen, die Prämienzahlung und Kapitalanlage läuft weiter wie bisher. Das im Vertrag vorhandene Guthaben wird Ihnen als Darlehen zur Verfügung gestellt. Hierfür zahlen Sie Schuldzinsen – je nach Anbieter zwischen 3 und 6% und bekommen im Gegenzug im Rahmen Ihres Versicherungsvertrages das Guthaben mit 1.75% verzinst. Im Regelfall machen Sie also einen Zinsverlust, weil die von Ihnen zu zahlenden Schuldzinsen höher sind als die Guthabenverzinsung.
Natürlich bleibt der Vertrag bestehen, mögliche Überschussbeteiligungen bleiben wie auch der enthaltene Versicherungsschtz erhalten.
Wenn also alle Kosten bezahlt sind und der Rückkaufswert positiv wird, dann ist meist auch der Zeitpunkt erreicht, wo das Investment auf den Prüfstand gestellt wird. Man überlegt, ob sich das bisher gelohnt hat und ist enttäuscht. Völlig zu Recht – weil Ihnen ja nicht erklärt wurde was bislang passiert ist. Nun möchte man den Schaden nicht noch weiter aufbauschen und überlegt völlig naheliegend: Wenn ich nicht mehr einzahle (die Kosten sind ja jetzt alle bezahlt), dann entwickelt sich das angelegte Geld immer schön weiter und verzinst sich und irgendwann habe ich zumindest das wieder, was ich eingezahlt habe?!?
Leider ein Irrtum – wie bereits erläutert, ist Ihr angelegtes Geld von den Kosten aufgezehrt worden und kann sich nicht mehr verzinsen. Das einzige was sich bei der Beitragsfreistellung verzinst, ist das tatsächliche Guthaben (wenn vorhanden) – und dieses wird mit 1,75% verzinst. Daneben werden noch Überschussanteile gutgeschrieben und Kosten für die Vertragsverwaltung etc. belastet. Auch hier gilt im Regelfall – die tatsächlich erhobenen Kosten sind meist nicht nachvollziehbar, Details entnehmen Sie bitte Ihrer Police oder fragen Ihren Versicherer. Über die historische Entwicklung der Überschussanteile gibt Ihnen Ihr Versicherer sicher ebenfalls gern Auskunft (oder Sie entnehmen es den jährlichen Mitteilungen Ihres Versicherers zu der Wertentwicklung Ihres Vertrages).
Wir möchten Ihnen gern ein unverbindliches und kostenfreies Angebot unterbreiten! Bitte geben Sie uns Ihre Kontaktdaten sowie einige Informationen zu Ihrer Lebens- oder Rentenversicherung an.

Nach Prüfung Ihrer Daten werden wir Ihnen Ihr persönliches Angebot unterbreiten. Natürlich kostenfrei und unverbindlich! Fragen zu Ihrem persönlichen Angebot beantworten wir Ihnen gerne am Telefon.
"Durch die professionelle Kündigung durch den LV-Doktor habe ich 14% mehr erhalten, als mir der Versicherer auszahlen wollte."
Ewald Lienen, Fußballprofi
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